Grundschule Saarbrücken-Am Geisberg
Unsere Schule Hausordnung
Jede Gemeinschaft braucht für das gute Miteinander eine Ordnung in Form von Regeln, auf die sich alle verlassen können. Schule ist eine Gemeinschaft von Eltern, Schülern, Lehrern und Betreuern. Wir möchten hier lernen und sollten uns wohlfühlen können. Wir hoffen, dass diese Schulordnung uns allen eine Hilfe ist, rücksichtsvoll miteinander umzugehen und immer wieder gerne in unsere Schule zu kommen. Unsere Hausordnung kann hier heruntergeladen werden.
Für Eltern ... gut zu wissen ...
Die Allgemeine Schulordnung (§ 8 Abs. 1 bis 4) regelt, wie erkrankte Kinder von den Eltern zu entschuldigen sind: 1. Die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind am Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn telefonisch krank zu melden. Wir haben dazu eigens einen Telefondienst ab 7:30 Uhr) eingerichtet. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail (GsAmGeisberg@saarbruecken.de) informieren. Das kann gut auch vom Handy aus geschehen. 2. „Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind.“(ASchO § 8 Abs. 2). Gerne können Sie hierzu auf ein Formular zurückgreifen. Selbstverständlich genügt auch nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes. 3. Die Schule hat das Recht, aber auch die Pflicht, zu prüfen, ob das Unterrichtsversäumnis zureichend begründet ist. In Zweifelsfällen kann der Schulleiter daher die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Wenn mein Kind meldepflichtige Krankheiten hat (z. Bsp. Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach oder Kopfläuse...) muss ich die Schule unverzüglich benachrichtigen. Ich sorge dafür, dass mein Kind alles bekommt, was es für den Schulbesuch braucht (ausreichend Schlaf, gesundes Frühstück, Kleidung, Hefte, Bücher...). Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit sämtliche Arbeitsmaterialien und vervollständigen Sie das Fehlende. Große und kleine Leistungsnachweise und Einträge ins Mitteilungsheft / Hausaufgabenheft müssen unterschrieben werden. Wenn Sie ein Gespräch mit einem Lehrer / einer Lehrerin wünschen, vereinbaren Sie doch einen Gesprächstemin. Wir bitten um ihr Verständnis, dass ungeplante Gespräche vor und nach dem Unterricht sowie während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht möglich sind, da dies den Schulablauf stört. Wenn ich mein Kind abhole, warte ich auf dem Schulhof und nicht vor dem Klassenraum. Ich parke nicht auf den Lehrerparkplätzen (Sackgasse ‚Hochstraße’) oder im Bereich der Bushaltestelle. Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt nur über den Haupteingang vom Schulhof aus.